Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung HZAZustV 2019 § 12 Hauptzollamt Erfurt Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.